Fachausschuss "Straffällig gewordene Frauen“

Noch immer haftet frauenspezifischer Straffälligenhilfe der Charakter des Besonderen und Zusätzlichen an. In der konzeptionellen und praktischen Arbeit der Straffälligenhilfe wird Frauenkriminalität noch zu selten als ein eigenständiges soziales Phänomen betrachtet. In einem hauptsächlich auf Männer ausgerichteten Arbeitsfeld ist es Aufgabe der frauenspezifischen Straffälligenhilfe, die Belange, Bedürfnisse und Erfahrungen von Frauen in den Vordergrund zu stellen.
In der BAG-S findet die Problematik straffällig gewordener Frauen besondere Berücksichtigung und ihren Ausdruck in einem dauerhaft dafür eingerichteten Fachausschuss. Dieser hat unter anderem Empfehlungen erarbeitet, die die Qualitätsstandards um die Dimension der Geschlechtsspezifik erweitern und damit auf die Notwendigkeit der Beschreibung von geschlechtsdifferenzierenden Grundsätzen, Zielen, Rahmenbedingungen, qualitätssichernden Methoden und Dokumentationsformen für eine effektive, präventiv wirkende frauenspezifische Straffälligenhilfe hinweisen.
Diese Standards sollen interessierten Vereinen als Grundlage dienen, Hilfeangebote für straffällig gewordene Frauen bereitzustellen oder auszubauen sowie qualitativ zu verbessern.
Der Fachausschuss „Straffällig gewordene Frauen“ erfährt vor dem Hintergrund des „Gender Mainstreaming“ neue politische Bedeutung.
Ansprechpartnerin:N.N.

Fachausschuss "Datensätze in der Freien Straffälligenhilfe" und Arbeitsgemeinschaft Statistik und Dokumentation (AG Stado)

Der Fachausschuss "Datensätze in der Freien Straffälligenhilfe" hat den Auftrag, einrichtungs- und leistungsbezogene Daten in Ergänzung zu einem bereits schon bestehenden Datensatz zu erarbeiten. Dies ist die Voraussetzung für fundierte Aussagen über die Lebenslagen strafffällig Gewordener.
Vor dem Hintergrund vielfacher Problemüberschneidungen bei den Klienten/innen im Bereich der Gefährdetenhilfe werden zukünftig hilfefeldübergreifende Vernetzungen und Kooperationen zunehmend wichtiger und unumgänglicher. Diese Notwendigkeit zeigt sich auch im Bereich Dokumentation und Statistik.
Deshalb ist die BAG-S Gründungsmitglied der (unter dem ursprünglichen Titel) im Januar 1999 ins Leben gerufenen Arbeitsgemeinschaft "Statistik und Dokumentation auf Bundesebene für die Hilfen in besonderen Lebenslagen nach § 72 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und vergleichbare Hilfearten" (AG Stado 72) geworden. Weitere Gründungsmitglieder sind die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW), der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche Deutschlands sowie der Paritätische Wohlfahrtsverband.
Die AG Stado hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Datensätze zu einem Kerndatensatz zusammen zu fassen. Hierfür musste zum einen ein Basisdatensatz erarbeitet und definiert, zum anderen die technische Organisation der Datenaggregation abgestimmt werden. Neben einem hilfefeldübergreifenden Basisdatensatz sollen die hilfefeldspezifischen Fachdatensätze der Straffälligen- und Wohnungslosenhilfe in die Statistik und Dokumentation auf Bundesebene eingearbeitet werden.
Die Mitwirkung und Einbindung in die Arbeitsgemeinschaft Stado stellt eine wichtige und notwendige Kooperationspartnerschaft dar, die sowohl dazu beitragen wird, die Interessen und Besonderheiten der Straffälligenhilfe in die AG Stado einzubringen, als auch die in der Zusammenarbeit entstehenden Anregungen und Empfehlungen in die Arbeit an dem Kerndatensatz "Straffälligenhilfe" einzubeziehen.
Ansprechpartnerin: N.N.

Arbeitsgruppe Angehörigenarbeit

Als Ergebnis einer Arbeitsgruppe im Rahmen des BAG-S-Fachkongresses 2002 wurde im Jahr 2003 innerhalb der BAG-S die Arbeitsgruppe „Angehörigenarbeit in der Straffälligenhilfe“ gegründet. Als Ziel für eine derartige bundesweite Arbeitsgruppe wurden von den Mitwirkenden aus Einrichtungen und Verbänden, die schon seit mehreren Jahren Beratung und Begleitung für Angehörige als einen Schwerpunkt anbieten, folgende Punkte festgehalten:
· Die Angehörigenarbeit in der Straffälligenhilfe besser zu verankern,
· Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken,
· Finanzierungswege zu finden; Zuständigkeiten zu klären,
· Standards für die Angehörigenarbeit zu entwickeln,
· Gelegenheit zum Austausch über aktuell existierende Angebote zu geben,
· Möglichkeiten des fachlichen Austauschs und der Fortbildung hinsichtlich verschiedener Problemstellungen
  und methodischen Fragen zu organisieren,
· Möglichkeiten der Vernetzung mit anderen sozialen Einrichtungen zu schaffen.
Ansprechpartnerin: N.N..

Arbeit mit Angehörigen Inhaftierter. Orientierungshilfe für die Praxis  
Eine neue Publikation der BAG-S möchte Fachkräften in der Sozialen Arbeit, die mit diesen Betroffenengruppen arbeiten, ein Orientierungsleitfaden sein, der die spezifischen Problemlagen und Unterstützungsbedarfe anschaulich und detailliert beschreibt. Dies geschieht auch anhand vielfältiger Projektbeispiele aus diesem Arbeitsfeld.
Die Publikation kann in kleineren Mengen kostenfrei in der Geschäftsstelle der BAG-S bestellt oder als PDF gelesen werden.