Fachausschuss "Straffällig gewordene
Frauen“
Noch immer haftet frauenspezifischer Straffälligenhilfe der Charakter
des Besonderen und Zusätzlichen an. In der konzeptionellen und praktischen
Arbeit der Straffälligenhilfe wird Frauenkriminalität noch zu
selten als ein eigenständiges soziales Phänomen betrachtet. In
einem hauptsächlich auf Männer ausgerichteten Arbeitsfeld ist
es Aufgabe der frauenspezifischen Straffälligenhilfe, die Belange,
Bedürfnisse und Erfahrungen von Frauen in den Vordergrund zu stellen.
In der BAG-S findet die Problematik straffällig gewordener Frauen besondere
Berücksichtigung und ihren Ausdruck in einem dauerhaft dafür eingerichteten
Fachausschuss. Dieser hat unter anderem Empfehlungen erarbeitet, die die
Qualitätsstandards um die Dimension der Geschlechtsspezifik erweitern
und damit auf die Notwendigkeit der Beschreibung von geschlechtsdifferenzierenden
Grundsätzen, Zielen, Rahmenbedingungen, qualitätssichernden Methoden
und Dokumentationsformen für eine effektive, präventiv wirkende
frauenspezifische Straffälligenhilfe hinweisen.
Diese Standards sollen interessierten Vereinen als Grundlage dienen, Hilfeangebote
für straffällig gewordene Frauen bereitzustellen oder auszubauen
sowie qualitativ zu verbessern.
Der Fachausschuss „Straffällig gewordene Frauen“ erfährt
vor dem Hintergrund des „Gender Mainstreaming“ neue politische
Bedeutung.
Ansprechpartnerin: Dr. Gabriele Scheffler (Tel. 0228 6685 381).
Fachausschuss "Datensätze in der Freien
Straffälligenhilfe" und Arbeitsgemeinschaft Statistik und Dokumentation
(AG Stado)
Der Fachausschuss "Datensätze in der Freien Straffälligenhilfe"
hat den Auftrag, einrichtungs- und leistungsbezogene Daten in Ergänzung
zu einem bereits schon bestehenden Datensatz zu erarbeiten. Dies ist die
Voraussetzung für fundierte Aussagen über die Lebenslagen strafffällig
Gewordener.
Vor dem Hintergrund vielfacher Problemüberschneidungen bei den Klienten/innen
im Bereich der Gefährdetenhilfe werden zukünftig hilfefeldübergreifende
Vernetzungen und Kooperationen zunehmend wichtiger und unumgänglicher.
Diese Notwendigkeit zeigt sich auch im Bereich Dokumentation und Statistik.
Deshalb ist die BAG-S Gründungsmitglied der (unter dem ursprünglichen Titel) im Januar 1999 ins Leben
gerufenen Arbeitsgemeinschaft "Statistik und Dokumentation auf Bundesebene
für die Hilfen in besonderen Lebenslagen nach § 72 Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) und vergleichbare Hilfearten" (AG Stado 72) geworden. Weitere
Gründungsmitglieder sind die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe
(BAGW), der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband,
das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche Deutschlands sowie der Paritätische
Wohlfahrtsverband.
Die AG Stado hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Datensätze zu einem Kerndatensatz zusammen
zu fassen. Hierfür musste zum einen ein Basisdatensatz erarbeitet
und definiert, zum anderen die technische Organisation der Datenaggregation
abgestimmt werden. Neben einem hilfefeldübergreifenden Basisdatensatz
sollen die hilfefeldspezifischen Fachdatensätze der Straffälligen-
und Wohnungslosenhilfe in die Statistik und Dokumentation auf Bundesebene
eingearbeitet werden.
Die Mitwirkung und Einbindung in die Arbeitsgemeinschaft Stado stellt
eine wichtige und notwendige Kooperationspartnerschaft dar, die sowohl
dazu beitragen wird, die Interessen und Besonderheiten der Straffälligenhilfe
in die AG Stado einzubringen, als auch die in der Zusammenarbeit entstehenden
Anregungen und Empfehlungen in die Arbeit an dem Kerndatensatz "Straffälligenhilfe"
einzubeziehen.
Ansprechpartnerin: Dr. Gabriele Scheffler (Tel. 0228 6685 381).
Arbeitsgruppe Angehörigenarbeit
Als Ergebnis einer Arbeitsgruppe im Rahmen des BAG-S-Fachkongresses 2002
wurde im Jahr 2003 innerhalb der BAG-S die Arbeitsgruppe „Angehörigenarbeit
in der Straffälligenhilfe“ gegründet. Als Ziel für
eine derartige bundesweite Arbeitsgruppe wurden von den Mitwirkenden aus
Einrichtungen und Verbänden, die schon seit mehreren Jahren Beratung
und Begleitung für Angehörige als einen Schwerpunkt anbieten,
folgende Punkte festgehalten:
· Die Angehörigenarbeit in der Straffälligenhilfe besser
zu verankern,
· Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken,
· Finanzierungswege zu finden; Zuständigkeiten zu klären,
· Standards für die Angehörigenarbeit zu entwickeln,
· Gelegenheit zum Austausch über aktuell existierende Angebote
zu geben,
· Möglichkeiten des fachlichen Austauschs und der Fortbildung
hinsichtlich verschiedener Problemstellungen
und methodischen Fragen zu
organisieren,
· Möglichkeiten der Vernetzung mit anderen sozialen Einrichtungen
zu schaffen.
Ansprechpartnerin: Dr. Gabriele Scheffler (Tel. 0228 6685 381). |